Allgemeine Geschäftsbedingungen der personal-point GmbH

§1 Anmeldung zu offenen Seminaren

  • Offene Seminare sind solche Seminare, die öffentlich für unterschiedliche Firmen ausgeschrieben werden. Anmeldungen müssen schriftlich per Brief, per Telefax oder per E-Mail erfolgen. Die Buchung wird schriftlich bestätigt. Mit der Bestätigung wird dem Teilnehmer die Rechnung übersandt, die vor dem Seminar zur Zahlung fällig ist.

§2 Angebote für lnhouse-Seminare

  • lnhouse-Seminare sind firmeninterne Seminare. Schriftlich verfasste Angebote behalten für drei Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebots.

§3 Zahlungsbedingungen

  • Rechnungen sind bei Erhalt sofort zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist die personal-point GmbH berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p. a..
  • Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
  • Alle Seminargebühren verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Mehrwertsteuer.

§4 Stornierung von Maßnahmen

  • Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Schriftlich bestätigte Termine für Maßnahmen können zu folgenden Regeln storniert werden:
    28 Tage und kurzfristiger = 100% der Honorarsumme
    56-29 Tage vor dem vereinbarten Termin = 50% der Honorarsumme
    84-57 Tage vor dem vereinbarten Termin = 25% der Honorarsumme
    Länger als 84 Tage vor dem Seminar = keine Stornogebühr.
  • Nimmt ein Teilnehmer nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. Die Seminarteilnahme ist jederzeit übertragbar sofern die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.

§5 Änderung des Leistungsumfangs

  • Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen diese durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen.
  • Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Teilnehmer weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.

§6 Seminarannullierung

  • Die personal-point GmbH behält sich das Recht vor, offene Seminare bei zu geringer Teilnehmerzahl (üblicherweise weniger als 5 Teilnehmer) bis zu 3 Tage vor Seminarbeginn abzusagen und Ersatztermine anzubieten.
  • Bei Ausfall des Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.

§7 Vertrauliche Informationen, Datenschutz

  • Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertragspartner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Personal- und Organisationsentwicklung beziehen, frei nutzen.
  • Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners Dritten zur Verfügung stellen.

§8 Urheberrechte

  • Mit der Anmeldung verpflichten sich die Seminarteilnehmer zur Beachtung folgender Punkte. Seminarbegleitende Arbeitsmappen bzw. Unterlagen etc. unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden; sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

§9 Mitwirkungspflicht

  • Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.

§10 Haftung

  • Das jeweilige Seminar wird nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernehmen wir keine Haftung.
  • Die personal-point GmbH haftet für Schäden, die durch das Fehlen der von ihnen zugesicherten Eigenschaften entstanden sind, sowie für Schäden, die von ihnen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  • Wir weisen ausdrücklich darauf hin ‚ daß Sport- und Abenteuerveranstaltungen immer einem besonderen Risiko unterliegen. Alle Teilnehmer sollen sich den Anforderungen des Seminars gewachsen fühlen. Sie tragen für ihr Handeln und ihre körperliche und geistige Gesundheit selbst die Verantwortung.
  • Die personal-point GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
  • Wir behalten uns vor, Teilnehmer, die durch Ihr Verhalten unser Ansehen als Gast in fremden Regionen schädigen, vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Die bei vorzeitiger Abreise entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§11 Sektenpassus

  • Die Seminare der personal-point GmbH beruhen auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage – nicht auf Ideologie oder Sektenkult. Deshalb distanzieren wir uns auch entschieden von Organisationen wie Scientology und dergleichen und lehnen jegliche Zusammenarbeit mit dieser oder ähnlichen Organisationen sowie ihnen nahestehenden Unternehmen und Trainern ab.
  • Wir erklären, dass unsere Firma nicht nach einer Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard (z. B. der „Technologie“ zur Führung eines Unternehmens) und/oder sonst mit einer mit Hubbard zusammenhängenden Methode arbeitet, sondern sie vollständig ablehnt. Wir unterhalten keine geschäftsmäßigen Beziehungen zu Personen, Firmen oder Organisationen, die die Einführung der Methode („Technologie“) von L. Ron Hubbard forcieren bzw. die Verbreitung besagter Methoden („Technologie“) von L. Ron Hubbard unterstützen.

§12 Gerichtsstand

  • Gerichtsstand ist ausschließlich Bonn.

§13 Schlussbestimmungen

  • Für unsere Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Regelung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Abweichend ausgehandelte Abmachungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind. Für Aufträge, die durch uns vermittelt aber von den Lieferanten direkt bestätigt, geliefert, ausgeführt und berechnet werden, gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Lieferanten.